Mastercard Gold Reiserücktrittsversicherung Bedingungen
Heutzutage eine Kreditkarte zu besitzten ist nichts Besonderes mehr. Ob Mastercard oder Visa, mit einer Kreditkarte ist man Weltweit ein gern gesehener Kunde. Für die Exklusiven unter den Kreditkartenbesitzern bietet Mastercard die Mastercard Gold an. Diese bietet neben den gängigen Funktionen einer Kreditkarte, viele Zusatzangebote. Eines dieser Zusatzangebote ist ein Versicherungspaket, welches man automatisch erhält. Dazu gehört auch die Reiserücktrittsversicherung.
Eine Reiserücktrittsversicherung leistet Entschädigung für den Fall, dass man eine bereits gebuchte Reise nicht antritt. Diese Versicherung gilt einerseits für den Karteninhaber und für die eventuell mitversicherten Familienmitglieder. Hierzu gehören alle Kinder des Karteninhabers, die aber nicht älter als 18 Jahre sein dürfen und alle anderen Angehörigen, die im Besitz einer Mastercard Zusatzkarte sind.
Damit die Reiserücktrittsversicherung in Anspruch genommen werden kann, muss die entsprechende Reise nicht mit der Mastercard bezahlt worden sein. Auch bei einer anderen Zahlungsart tritt die Versicherung im Schadensfall ein. Einzige Bedingung ist, dass der Reisende die Reise nicht antreten kann, weil ein Umstand eingetreten ist, welchen man in einem normalen Alltagsleben nicht vermuten kann oder dass die Reise dem Reisenden aus gesundheitlichen Gründen nicht zuzumuten ist.
Eine Mastercard Gold bekommt nicht jeder. Der Karteninhaber muss ein Mindesteinkommen von 40 000,- € pro Jahr vorweisen können. Der Antragssteller muss über 18 Jahre alt sein und ein inländisches Bankkonto besitzen. Für Selbsständige gilt die Vorgabe, dass das Unternehmen mindestens schon 12 Monate existiert.